Heilpädagog*in


Der Bildungsgang Heilpädagogik wird im Schuljahr 2024/25 nicht angeboten!





Heilpädagogin/Heilpädagoge


Auch in diesem Schuljahr 2022/2023 wird eine 3-jährige Weiterbildung zum/r Heilpädagogen/in bei uns angeboten.

Der Bildungsgang vermittelt eine Ausbildung, die zu einer heilpädagogischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen befähigt.

Die Ausbildung findet in Teilzeitform statt und dauert insgesamt 3 Jahre. Aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften im Rahmen eines KMK-Schulversuchs können die vorgeschriebenen 1800 Unterrichtsstunden für ausgebildete Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen aktuell um bis zu 600 Stunden auf 1200 Unterrichtsstunden gekürzt werden. Da der Schulversuch 2024 voraussichtlich auslaufen wird, besteht jetzt letztmalig die Möglichkeit diese verkürzte Ausbildungsform besuchen zu können.

Der Unterricht wird für ausgebildete Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen daher jeweils nur am Freitag von 9:50 Uhr bis ca. 16:45 Uhr stattfinden. Im Rahmen der Ausbildung muss ein Praktikum im Umfang von 220 Stunden abgeleistet werden. Diese Praxis wird in der Regel durch eine einschlägige Berufstätigkeit oder durch entsprechende Praktika in einer heilpädagogischen Einrichtung (z.B. Frühförderung) absolviert.

Die Stundentafel umfasst einen fachrichtungsübergreifenden Lernbereich (Deutsch, Englisch, Medizinische Grundlagen u.a.) und einen fachrichtungsbezogenen Lernbereich (Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik, theologisch/anthropologisch/ethische Grundlagen, Spiel/Spieltherapie, Beratungsverfahren u. a.).



Aufnahmevoraussetzungen


Für die Aufnahme sind erforderlich:


  • Eine abgeschlossene Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen (staatlich anerkannte Erzieher/in und Heilerziehungspfleger/in)


  • oder eine gleichwertig anerkannte Qualifikation:

o  Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums (mindestens Bachelor-Abschluss).

o  Berufsabschluss als Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Logopäde/Logopädin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Familienpfleger/in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpädagogischen Einrichtung oder in einem psychiatrischen/ gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses. Die Berufstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs gilt für Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in als einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.

o  Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung von mindestens einem Jahr.

 

  • Der Nachweis einer persönlichen Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (erst nach der Zusage).



Außerdem...


Die Abschlussprüfung besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten, sowie einem Kolloquium zu didaktisch-methodischen Ansätzen heilpädagogischen Handelns.


Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Anerkennung zum/r Heilpädagogen/in ab und ermöglicht die Erschließung neuer verantwortlicher pädagogischer Aufgabenfelder in den Bereichen der inklusiven Erziehung, Beratung, (Früh-)Förderung, Erwachsenenbildung, Leitung und neuerdings auch in multiprofessionellen Teams in den Schulen u.a.


Schulgeld wird nicht erhoben. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil an Lernmitteln fallen Kosten an, z.B. für Fachliteratur, Kopien, Exkursionen usw.

   

Share by: