Zweijährige Berufsfachschule
Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen

 

(HBFS)

Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife

 

 

Ansprechpartner für diesen Bildungsgang sind Herr Rott und Frau Frye.

 

 

Aufgabe und Ziel Aufnahmevoraussetzungen  Unterrichtsorganisation
Praktikum Stundentafel Abschluss Berechtigung Kosten Bewerbung

 

 

Aufgabe und Ausbildungsziel:

 

Der Bildungsgang „Zweijährige Berufsfachschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen: erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife“ (HBFS) vermittelt erweiterte berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife.

 

 

Aufnahmevoraussetzungen:

 

In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer mindestens den mittleren Schulabschluss (Fach-oberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat.
 

Es sollten keine Leistungsschwächen in Mathematik, Deutsch und Englisch vorliegen. 
 

 

Unterrichtsorganisation:

 

Die Ausbildung erfolgt gestuft in Vollzeitform.

  • Im ersten Jahr (HBFS U, Klasse 11) werden berufliche Kenntnisse (Stufe 1) vermittelt.

  • Im zweiten Jahr (HBFS O, Klasse 12) werden erweiterte berufliche Kenntnisse (Stufe 2) und der schulische Teil der Fachhochschulreife vermittelt.

 

Praktikum:

 

In Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum (oder anderer beruflicher Qualifikation) wird der Erwerb der (vollen, allgemeinen) Fachhochschulreife ermöglicht. 

 

Von diesem Praktikum, das insgesamt 24 Wochen umfasst, wird ein Teil (max. 12 Wochen) durch Unterricht und ein 4-wöchiges schulisches Betriebspraktikum abgeleistet. 

 

Ein anderer Teil (mindestens 12 Wochen) muss außerhalb des Unterrichts durchgeführt werden. Dies kann in mehreren Blöcken geschehen, die unmittelbar vor (z.B. nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses), während (z.B. in Ferien) und nach Beendigung des Bildungsganges absolviert werden.

 

Die Mindestdauer eines anrechenbaren Praktikums beträgt 2 Wochen). Teilzeitpraktika mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit sind zulässig. Die Gesamtzeit verlängert sich entsprechend.

 

Die einzelnen Praktika können in unterschiedlichen Praktikantenstellen abgeleistet werden.

 

Ein Praktikum muss frühzeitig vor Beginn von der Schule genehmigt werden.

 

Wichtiger Hinweis:
Wer im Anschluss an die Ausbildung ein Studium (z.B. "Soziale Arbeit") beginnen möchte, sollte darauf achten, dass die Praktika in Praktikantenstellen abgeleistet werden, die dem gewünschten Studienfach entsprechen. Andernfalls könnten weitere Praktika bei Aufnahme des Studiums verlangt werden.

Entsprechende Informationen zu Studien-Zugangsvoraussetzungen finden sich auch auf den Internetseiten der Fachhochschulen.

 

Genaueres zum Praktikum in der Zweijährigen Berufsfachschule "Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife" (HBFS) finden Sie hier:

Allgemeine Hinweise zur praktischen Ausbildung in der Klasse HBFS

 

 

Stundentafel Zweijährige Berufsfachschule "Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife" (HBFS):

 

Stundentafel (Stand: 01.10.2011):

 

1.  Berufsbezogener Lernbereich: 

  • Fächer des fachlichen Schwerpunktes:
    Gesundheitswissenschaften,
    Sozial- und Erziehungswissenschaften

  • Mathematik,

  • Biologie,

  • Wirtschaftslehre,

  • Englisch.

2. Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch / Kommunikation,

  • Religionslehre,

  • Sport / Gesundheitsförderung,

  • Politik / Gesellschaftslehre.

3. Differenzierungsbereich:

nach Möglichkeiten der Schule, zum Beispiel:
Unterricht in einer zweiten Fremdsprache,
Förderunterricht / Arbeitstechniken,
Informatik, Medienerziehung, Ernährungslehre,
Musik mit Kindern usw.

4. Praktika  (insgesamt 24 Wochen)

 

 

 

Abschluss:

 

Am Ende des ersten Jahres können berufliche Kenntnisse erworben werden.

 

Am Ende des zweiten Jahres werden erweiterte berufliche Kenntnisse erworben, wenn die Prüfung

über den Erwerb erweiterter beruflicher Kenntnisse bestanden ist.

 

Am Ende des zweiten Jahres wird der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben, wenn die Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife bestanden ist.

 

Am Ende des zweiten Jahres wird die (volle) Fachhochschulreife erworben, wenn die beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Fachhochschulreifeprüfung bestanden worden ist. 

 

Schüler/-innen, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch

der gymnasialen Oberstufe aufgenommen worden sind, erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 (HBFS O) den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

 

 

Berechtigung:

 

Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule bzw. Gesamthochschule.
(Gegebenenfalls müssen vor Aufnahme des Studiums zusätzliche, einschlägige Praktika abgeleistet werden.)

 

Mit dem Erwerb der erweiterten beruflichen Kenntnisse sind Voraussetzungen für den Besuch einer Fachschule im Fachbereich "Sozialwesen" (z.B. Fachrichtung Sozialpädagogik, Fachrichtung  Heilerziehungspflege) erfüllt, die eine Berufsausbildung ermöglicht (z.B. Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in).

An der Liebfrauenschule ist für den Besuch einer Fachschule im Fachbereich "Sozialwesen" die volle Fachhochschulreife erwünscht.
 

Wenn Voraussetzungen in einer zweiten Fremdsprache erfüllt sind, ist mit der vollen Fachhochschulreife unter Beibehaltung des Schwerpunktes ein Wechsel in die Klasse 12 eines Bildungsganges möglich, der zur allgemeinen Hochschulreife führt (z.B. Bildungsgang "AHE" an der Liebfrauenschule).

Es besteht die Möglichkeit im zweiten Jahr der Ausbildung (Oberstufe) am Unterricht in Italienisch teilzunehmen.

 

Kosten während der Ausbildung:

 

Schulgeld wird nicht erhoben.

Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen erstattet.

 

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil an Lernmitteln können Kosten anfallen,

z.B. für Unterrichtslektüren, für im Unterricht zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z.B. Kopien),

für die praktische Ausbildung, für Exkursionen und Klassenfahrten, für Tage religiöser Orientierung

(TRO) usw.

 

 

Fahrtkosten:

 

Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen erstattet.
Dies gilt auch für Fahrtkosten im Zusammenhang mit Praktika.

 

 

Bewerbung:

 

Wenn Sie sich für diesen Bildungsgang interessieren, vereinbaren Sie bitte ab dem  07. November 2011 (nach den Herbstferien)mit dem Sekretariat (02541/941710) einen Gesprächstermin.

 

 

Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit:

  • das mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Formular für die Bewerbung

  • 2 aktuelle Lichtbilder

  • einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit vollständiger Adresse, Telefonnummer,
    Konfession und (schulischem und beruflichem) Werdegang

  • eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses

  • einen Nachweis Ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit,
    z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch (Taufe).

Bringen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls folgende Nachweise mit:

  • einer Berufsausbildung

  • von Praktika / Wehrdienst / Zivildienst

  • von Zeiten der Berufstätigkeit

  • von Erziehungszeiten.

Für die Aufnahme sind zusätzlich erforderlich:

(Vorlage nach Erhalt der Zusage bis spätestens 06.07.2012)

  • eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses über den Schulabschluss

  • eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten Schule (falls abweichend).

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren
Hinweisen zur Bewerbung um einen Schulplatz an der Liebfrauenschule.

 

Über die Aufnahme / Zu- oder Absage werden Sie frühzeitig informiert.

 

 

Ulrich Pischke
- Schulleiter - 

 

 

 

Weitere Informationen zur zweijährigen Berufsfachschule
"Fachhochschulreife und erweiterte berufliche Kenntnisse" (HBFS)

Allgemeine Hinweise zur praktischen Ausbildung in der Klasse HBFS

 

© Liebfrauenschule Coesfeld, G. Emmerich

Letzte Überarbeitung: 16.10.2011

Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Interesse an diesem Bildungsgang nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.