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Ansprechpartner für diesen Bildungsgang sind Herr Rott und Frau Frye.
Aufgabe und Ziel
Aufnahmevoraussetzungen
Unterrichtsorganisation
Praktikum
Stundentafel
Abschluss Berechtigung
Kosten
Bewerbung
Aufgabe und Ausbildungsziel:
Der Bildungsgang „Zweijährige Berufsfachschule, Fachrichtung
Sozial- und Gesundheitswesen: erweiterte berufliche Kenntnisse und
Fachhochschulreife“ (HBFS) vermittelt erweiterte berufliche Kenntnisse und
die Fachhochschulreife.
Aufnahmevoraussetzungen:
In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer mindestens den
mittleren Schulabschluss (Fach-oberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe erworben hat.
Es sollten keine Leistungsschwächen in Mathematik, Deutsch und Englisch
vorliegen.
Unterrichtsorganisation:
Die Ausbildung erfolgt gestuft in Vollzeitform.
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Im ersten Jahr (HBFS
U, Klasse
11) werden berufliche Kenntnisse (Stufe 1) vermittelt.
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Im zweiten Jahr
(HBFS O, Klasse 12) werden erweiterte berufliche Kenntnisse (Stufe 2) und der schulische
Teil der Fachhochschulreife vermittelt.
Praktikum:
In Verbindung mit einem einschlägigen
halbjährigen Praktikum (oder anderer beruflicher Qualifikation)
wird der Erwerb der (vollen, allgemeinen) Fachhochschulreife ermöglicht.
Von
diesem Praktikum, das insgesamt 24 Wochen umfasst, wird ein Teil (max. 12
Wochen) durch
Unterricht und ein 4-wöchiges schulisches Betriebspraktikum abgeleistet.
Ein anderer Teil (mindestens 12 Wochen) muss außerhalb des Unterrichts
durchgeführt werden. Dies kann in mehreren Blöcken geschehen, die unmittelbar
vor (z.B. nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses), während (z.B. in Ferien)
und nach Beendigung des Bildungsganges absolviert werden.
Die Mindestdauer eines anrechenbaren Praktikums
beträgt 2 Wochen). Teilzeitpraktika mit mindestens der Hälfte der
regelmäßigen Arbeitszeit sind zulässig. Die Gesamtzeit verlängert sich
entsprechend.
Die einzelnen Praktika können in unterschiedlichen
Praktikantenstellen abgeleistet werden.
Ein Praktikum muss frühzeitig vor Beginn von der Schule
genehmigt werden.
Wichtiger
Hinweis:
Wer im Anschluss an die Ausbildung ein Studium (z.B. "Soziale Arbeit") beginnen möchte, sollte
darauf achten, dass die Praktika in Praktikantenstellen abgeleistet werden, die
dem gewünschten Studienfach entsprechen.
Andernfalls könnten weitere Praktika bei Aufnahme des Studiums verlangt
werden.
Entsprechende Informationen zu Studien-Zugangsvoraussetzungen finden sich
auch auf den Internetseiten der Fachhochschulen.
Genaueres zum Praktikum in der Zweijährigen Berufsfachschule "Erweiterte
berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife" (HBFS) finden Sie hier:
Allgemeine Hinweise zur praktischen Ausbildung in der Klasse
HBFS
Stundentafel Zweijährige
Berufsfachschule "Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife" (HBFS):
Stundentafel (Stand: 01.10.2011):
1. Berufsbezogener Lernbereich:
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Mathematik,
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Biologie,
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Wirtschaftslehre,
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Englisch.
2. Berufsübergreifender Lernbereich:
3. Differenzierungsbereich:
nach Möglichkeiten der Schule, zum Beispiel: Unterricht in einer zweiten Fremdsprache,
Förderunterricht / Arbeitstechniken, Informatik, Medienerziehung,
Ernährungslehre, Musik mit Kindern usw.
4. Praktika (insgesamt 24 Wochen)
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Abschluss:
Am Ende des ersten Jahres können berufliche Kenntnisse
erworben werden.
Am Ende des zweiten Jahres werden erweiterte berufliche
Kenntnisse erworben, wenn die Prüfung
über den Erwerb erweiterter beruflicher
Kenntnisse bestanden ist.
Am Ende des zweiten Jahres wird der schulische Teil der
Fachhochschulreife erworben, wenn die Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
bestanden ist.
Am Ende des zweiten Jahres wird die (volle) Fachhochschulreife erworben, wenn
die beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Fachhochschulreifeprüfung
bestanden worden ist.
Schüler/-innen, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums
erworbenen Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe aufgenommen worden sind,
erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 (HBFS O) den mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Berechtigung:
Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer
Fachhochschule bzw. Gesamthochschule.
(Gegebenenfalls müssen vor Aufnahme des Studiums zusätzliche, einschlägige
Praktika abgeleistet werden.)
Mit dem Erwerb der erweiterten beruflichen Kenntnisse sind
Voraussetzungen für den Besuch einer Fachschule im Fachbereich "Sozialwesen"
(z.B. Fachrichtung Sozialpädagogik, Fachrichtung Heilerziehungspflege)
erfüllt, die eine Berufsausbildung ermöglicht (z.B. Erzieher/-in,
Heilerziehungspfleger/-in).
An der Liebfrauenschule ist für den Besuch einer
Fachschule im Fachbereich "Sozialwesen" die volle Fachhochschulreife erwünscht.
Wenn Voraussetzungen in einer zweiten Fremdsprache erfüllt
sind, ist mit der vollen Fachhochschulreife unter Beibehaltung des Schwerpunktes ein Wechsel in die Klasse 12 eines
Bildungsganges möglich, der zur allgemeinen Hochschulreife führt (z.B.
Bildungsgang "AHE" an der Liebfrauenschule).
Es besteht die Möglichkeit im zweiten Jahr der Ausbildung
(Oberstufe) am
Unterricht in Italienisch teilzunehmen.
Kosten während der
Ausbildung:
Schulgeld wird nicht erhoben.
Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen
erstattet.
Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen
Eigenanteil an Lernmitteln können Kosten anfallen,
z.B. für
Unterrichtslektüren, für im Unterricht zur Verfügung gestellte
Arbeitsmittel (z.B. Kopien),
für die praktische Ausbildung, für Exkursionen und
Klassenfahrten, für Tage religiöser Orientierung
(TRO) usw.
Fahrtkosten:
Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen
erstattet.
Dies gilt auch für Fahrtkosten im Zusammenhang mit Praktika.
Bewerbung:
Wenn Sie sich für diesen Bildungsgang interessieren, vereinbaren Sie bitte ab
dem 07. November 2011 (nach den
Herbstferien)mit dem Sekretariat (02541/941710) einen Gesprächstermin.
Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit:
das mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Formular für
die Bewerbung
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2
aktuelle Lichtbilder
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einen
lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit vollständiger Adresse, Telefonnummer,
Konfession und (schulischem und beruflichem) Werdegang
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eine Kopie des letzten
Halbjahreszeugnisses
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einen Nachweis Ihrer Religions- bzw.
Konfessionszugehörigkeit, z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch (Taufe).
Bringen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls
folgende Nachweise mit:
Für die Aufnahme sind zusätzlich erforderlich:
(Vorlage nach
Erhalt der Zusage bis spätestens 06.07.2012)
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Weitere
Informationen hierzu finden Sie in unseren
Hinweisen zur Bewerbung
um einen Schulplatz an der Liebfrauenschule.
Über die Aufnahme / Zu- oder Absage werden Sie frühzeitig informiert.
Ulrich
Pischke - Schulleiter -
© Liebfrauenschule Coesfeld,
G. Emmerich
Letzte Überarbeitung:
16.10.2011
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Interesse an diesem
Bildungsgang nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.
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