Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik

Erzieher/-in und Fachhochschulreife

 

(SP)

 

 

Ansprechpartner für diesen Bildungsgang sind Herr Laing und Herr Weiland.

 

 

Aufgabe und Ziel Aufnahmevoraussetzungen
Stundentafel Abschluss Kosten Fahrtkosten Bewerbung

 

 

Aufgabe, Ziel, Dauer und Organisation:

 

Im Bildungsgang Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik werden staatlich anerkannte Erzieher/-innen ausgebildet. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich.

 

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt (in der Schule) und einen einjährigen überwiegend fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung).

 

Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung sind Praktika von insgesamt 16 Wochen in sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten:

  • im ersten Ausbildungsjahr im Elementarbereich,

  • in den folgenden Jahren in Abstimmung mit den Studierenden in weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, wie z.B. in der Heimpädagogik, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder der Offenen Ganztags(grund)schule.

Aufnahmevoraussetzungen:

 

Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik 
sind erforderlich:
  1. der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife),
    
  2. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
    (z.B. Kinderpfleger/in  oder Sozialhelfer/in) 
    oder
    eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren 
    oder
    das Bestehen der Prüfung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse im Berufsfeld Gesundheit und Soziales
    (z.B. HBFS O oder FOS 12; volle FHR erwünscht),
    
  3. ein erweitertes Führungszeugnis.
 
Bei Bewerber/innen mit Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder einer nicht im Berufsfeld Gesundheit und Soziales
erworbenen vollen Fachhochschulreife) müssen berufliche Tätigkeiten (z. B. Praktika) im sozialen Bereich nachgewiesen werden: 
Hier sind Einzelfallentscheidungen vorgesehen.
 

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Schulleitung:

Anmeldung im Sekretariat unter der Rufnummer 02541/941710 oder 941722.

 

Für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieher, -in) muss die Bewerbung bis spätestens 23.02.2012 an der Schule eingegangen sein!

 

 

Stundentafel (Stand 01.10.2011):

 

1. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

Sprachlicher Bereich:

  • Deutsch / Kommunikation

  • Englisch

Naturwissenschaftlicher Bereich:

  • Biologie / Gesundheitswissenschaften

  • Politik / Gesellschaftslehre

2. Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
  • Sozialpädagogische Theorie und Praxis (STP)

Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendhilfe:

  • Musisch-kreative Gestaltung / Spiel

  • Sprache(n) / Medien

  • Natur / kulturelle Umwelt(en)

  • Gesundheit / Bewegung

  • Religionslehre / Religionspädagogik

  • Praxis

  • Projektarbeit

3. Differenzierungsbereich:

 

Kursangebot nach Möglichkeiten der Schule, z.B.

  • Philosophieren mit Kindern

  • Atem, Stimme, Körper, Ausdruck

  • Meditationen, Kunst und Liturgie

  • Gitarrenspiel

  • Chor

  • Was Kinder und Jugendliche bewegt

  • Erziehung in Heimen

  • Russisch für Anfänger/-innen

4. zusätzlich für den Erwerb der Fachhochschulreife:
  • Englisch (FHR)
  • Mathematik

 

 

Wichtiges hierzu findet sich in den

Informationen für Studierende der Fachschule für Sozialpädagogik

in der Fachrichtung Sozialpädagogik SP

zu Beginn der Ausbildung ab Schuljahr 2010/11.

 

Abschluss:

 

Das Fachschulexamen besteht aus:

  • einem theoretischen (schriftlichen und ggf. mündlichen) Prüfungsteil am Ende des vorwiegend theoretischen Ausbildungsabschnittes

  • und einem praktischen Prüfungsteil (in Form eines Kolloquiums) am Ende des Berufspraktikums.

 

Berechtigung:

 

Absolventen/innen der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“, „Staatlich anerkannte Erzieherin“ zu führen.

 

Die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife (FHR) kann während der Ausbildung erworben werden.

 

 

Kosten während der Ausbildung:

 

Schulgeld wird nicht erhoben.

 

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil an Lernmitteln können Kosten anfallen, z.B. für Unterrichtslektüren, für im Unterricht zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z.B. Kopien), für die praktische Ausbildung, für Exkursionen und Klassenfahrten, für Tage religiöser und beruflicher Orientierung usw.

 

Über Möglichkeiten einer Ausbildungsförderung informieren Sie sich bitte bei den hierfür zuständigen Stellen.

 

Fahrtkosten: neue Regelung ab dem Schuljahr 2010/11

 

Ab dem Schuljahr 2010/11 werden im Bildungsgang "Fachschule für Sozialpädagogik" (SP)
Fahrtkosten nach den geltenden Regelungen erstattet.

 

Bewerbung:

 

Wenn Sie sich für diesen Bildungsgang interessieren, vereinbaren Sie bitte ab dem 07. November 2011 (nach den Herbstferien) mit dem Sekretariat (02541/941710) einen Gesprächstermin.

 

 

Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit:

  • das mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Formular für die Bewerbung

  • 2 aktuelle Lichtbilder

  • einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit vollständiger Adresse, Telefonnummer,
    Konfession und (schulischem und beruflichem) Werdegang

  • eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses

  • einen Nachweis Ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit,
    z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch (Taufe).

Bringen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls folgende Nachweise mit:

  • einer Berufsausbildung

  • von Praktika / Wehrdienst / Zivildienst

  • von Zeiten der Berufstätigkeit

  • von Erziehungszeiten.

Für die Aufnahme sind zusätzlich erforderlich:

(Vorlage nach Erhalt der Zusage bis spätestens 06.07.2012)

  • eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses über den Schulabschluss

  • eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten Schule (falls abweichend)

  • ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz (als Original oder als beglaubigte Kopie).

 

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren
Hinweisen zur Bewerbung um einen Schulplatz an der Liebfrauenschule.

 

 

Unter den Bewerberinnen und Bewerbern für die Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher führt die Schule ein besonderes Auswahlverfahren durch, über dessen Grundzüge Sie bei der Abgabe Ihrer Unterlagen informiert werden.

 

 

Über die Aufnahme / Zu- oder Absage werden Sie frühzeitig informiert.

 

 

Ulrich Pischke
- Schulleiter - 

 

 

Flyer der Fachschule für Sozialpädagogik: Erzieherinnen bilden

PDF-Datei im neuen Fenster

 

© Liebfrauenschule Coesfeld, G. Emmerich

Letzte Überarbeitung: 08.02.2012

Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Interesse an diesem Bildungsgang nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.