Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger/-in und Fachhochschulreife1

 

(HEP S / HEP B)

 

1Die Fachhochschulreife kann nur in HEP S (s.u.) erworben werden.

 

 

Ansprechpartner für diesen Bildungsgang sind Herr Huisken, Herr Niehoff und Herr Möllers.

 

 

Aufgabe und Ziel Aufnahmevoraussetzungen
Stundentafel Abschluss Kosten Fahrtkosten Bewerbung

 

 

Aufgabe und Ziel:

 

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in verschiedenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie selbstständig und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen Menschen mit Behinderung assistierend und betreuend zu unterstützen.

 

Der Erwerb der Fachhochschulreife ist in der Fachschule für Heilerziehungspflege nur in der sog. Schulform (HEP S) möglich. Näheres erfahren Sie im persönlichen Kontakt mit der Schule.

 

 

Organisation und Gliederung der Ausbildung:

 

Die Ausbildung erfolgt an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Heilerziehungspflege

und in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

 

Sie wird in zwei Organisationsformen angeboten:

  1. Vollzeitform (sog. Schulform, HEP S):
    zweijährige, überwiegend schulische Ausbildung
    und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum 
     

  2. Vollzeitform während eines einschlägigen Beschäftigungsverhältnisses (HEP B)
    (Vollzeitform mit integriertem Berufspraktikum, sog. berufsbegleitende Form):

    dreijährige Ausbildung mit i.d.R. 18 Unterrichtsstunden an 2 Schultagen pro  Woche
    und einem Beschäftigungsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Umfang von mindestens 19,25 Std. (für die Dauer der Ausbildung).

Die Schultage für die Unterstufe (HEP B U) im Schuljahr 2009/10 sind der Dienstag und der Mittwoch.

 

Die Schultage für die Unterstufe (HEP B U) im Schuljahr 2010/11 sind voraussichtlich der Mittwoch und der Donnerstag.

 

 

Aufnahmevoraussetzungen:

 

Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Heilerziehungspflege 
sind erforderlich:
  1. der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife),
    
  2. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer 
    (z.B. als Kinderpfleger/in  oder Sozialhelfer/in) 
    oder
    eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren 
    oder
    das Bestehen der Prüfung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse im Berufsfeld Gesundheit und Soziales
    (z.B. HBFS O oder FOS 12; volle FHR erwünscht),
    
  3. ein erweitertes Führungszeugnis.
    
  4. zusätzlich für HEP B: ein Nachweis über ein einschlägiges Beschäftigungsverhältnis von
    mindestens 19,25 Wochenstunden (für die Dauer der Ausbildung).
 
Bei Bewerber/innen mit Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder einer nicht im Berufsfeld Gesundheit und Soziales
erworbenen vollen Fachhochschulreife) müssen berufliche Tätigkeiten (z. B. Praktika) im sozialen Bereich nachgewiesen werden: 
Hier sind Einzelfallentscheidungen vorgesehen.
 

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Schulleitung:

Anmeldung im Sekretariat unter der Rufnummer 02541/941710 oder 941722.

 

 

 

Stundentafel (Stand 01.10.2011):

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
  • Deutsch / Kommunikation,

  • Politik / Gesellschaftslehre

  • Religionslehre,

  • Englisch,

  • Theorie und Praxis der Heilerziehung,

  • Gesundheit / Pflege,

  • Psychiatrie,

  • Organisation / Recht / Verwaltung;

Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte:

  • Kreativ-musischer Bereich
    (Musik / Rhythmik, Werken / Gestalten, Spiel)

  • Sprachlich-kommunikativer Bereich
    (Sprachförderung, Gesprächsführung, Basale Stimulation / Kommunikation)

  • Gesundheits-bewegungsorientierter Bereich
    (Psychomotorik, Hauswirtschaft)

  • Organisatorisch-technologischer Bereich
    (Organisation / Technologie)

Projektarbeit

 

zum Erwerb der Fachhochschulreife zusätzlich:

  • Mathematik

  • Englisch (FHR).

 

Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe:

 

16 Wochen im 1. und 2. Ausbildungsjahr in der Vollzeitform (sog. Schulform,

HEP S), davon sind 8 Wochen in Praxisfeldern mit pflegerischen Schwerpunkten abzuleisten.

 

 

Abschluss:

 

Das Fachschulexamen besteht aus einem theoretischen (schriftlichen und ggf. mündlichen) Prüfungsteil am Ende des vorwiegend theoretischen Ausbildungsabschnittes und einem praktischen Prüfungsteil (in Form eines Kolloquiums) am Ende des Berufspraktikums.

 

Wird das Berufspraktikum in den schulischen Teil integriert (Vollzeitform mit integriertem Berufspraktikum), finden die schriftliche und ggf. mündliche Prüfung im letzten Halbjahr und das Kolloquium am Ende der Ausbildung statt.

 

 

Berechtigung:

 

Absolventen/innen der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Heilerziehungspflege erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ bzw. „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ zu führen.

 

Die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife kann während der Ausbildung in der HEP S (sog. Schulform) erworben werden. In der sog. berufsbegleitenden Form (HEP B) ist ein Erwerb der Fachhochschulreife nicht möglich.

 

 

Kosten während der Ausbildung:

 

Schulgeld wird nicht erhoben.

 

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil an Lernmitteln können Kosten anfallen, z.B. für Unterrichtslektüren, für im Unterricht zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z.B. Kopien), für die praktische Ausbildung, für Exkursionen und Klassenfahrten, für Tage religiöser Orientierung usw.

 

Über Möglichkeiten einer Ausbildungsförderung (z.B. BAFÖG) informieren Sie sich bitte bei den hierfür zuständigen Stellen.

 

 

Fahrtkosten: neue Regelung ab dem Schuljahr 2010/11

 

Ab dem Schuljahr 2010/11 werden im Bildungsgang "Fachschule für Heilerziehungspflege. Schulform" (HEP S) Fahrtkosten nach den geltenden Regelungen erstattet.
 

 

Bewerbung:

 

Wenn Sie sich für diesen Bildungsgang interessieren, vereinbaren Sie bitte ab dem 07. November 2011 (nach den Herbstferien) mit dem Sekretariat (02541/941710) einen Gesprächstermin.

 

 

 

 

Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit:

  • das mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Formular für die Bewerbung

  • 2 aktuelle Lichtbilder

  • einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit vollständiger Adresse, Telefonnummer,
    Konfession und (schulischem und beruflichem) Werdegang

  • eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses

  • einen Nachweis Ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit,
    z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch (Taufe).

Bringen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls folgende Nachweise mit:

  • einer Berufsausbildung

  • von Praktika / Wehrdienst / Zivildienst

  • von Zeiten der Berufstätigkeit

  • von Erziehungszeiten.

 

Achtung: Zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die HEP B ist ein Nachweis über ein einschlägiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 19,25 Wochenstunden (für die Dauer der Ausbildung).

Dieser Nachweis muss schnellstmöglich nach dem vereinbarten Termin erbracht werden und ist eine zwingende Voraussetzung für die Zusage des Schulplatzes!

 

Für die Aufnahme sind zusätzlich erforderlich:

(Vorlage nach Erhalt der Zusage bis spätestens 06.07.2012)

  • eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses über den Schulabschluss

  • eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten Schule (falls abweichend).

  • ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz (als Original oder als beglaubigte Kopie).

 

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren
Hinweisen zur Bewerbung um einen Schulplatz an der Liebfrauenschule.

 

 

Über die Aufnahme / Zu- oder Absage werden Sie frühzeitig informiert.

 

 

Ulrich Pischke
- Schulleiter - 

 

 

Informationen zur Heilerziehungspflege

 

© Liebfrauenschule Coesfeld, G. Emmerich

Letzte Überarbeitung: 16.03.2012

Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Interesse an diesem Bildungsgang nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.