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Ansprechpartner für diesen Bildungsgang sind Herr Huisken,
Herr Niehoff und Herr Möllers.
Aufgabe
und Ziel Aufnahmevoraussetzungen
Stundentafel Abschluss
Kosten
Fahrtkosten
Bewerbung
Aufgabe und Ziel:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in verschiedenen
Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie selbstständig und in
Kooperation mit anderen Berufsgruppen Menschen mit Behinderung assistierend und
betreuend zu unterstützen.
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist in der Fachschule
für Heilerziehungspflege nur in der sog. Schulform (HEP S) möglich. Näheres erfahren Sie im persönlichen Kontakt mit der Schule.
Organisation und Gliederung der Ausbildung:
Die Ausbildung erfolgt an der Fachschule für Sozialwesen
in der Fachrichtung Heilerziehungspflege
und in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Sie wird in zwei Organisationsformen angeboten:
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Vollzeitform
(sog. Schulform, HEP S):
zweijährige, überwiegend schulische Ausbildung
und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum
-
Vollzeitform
während eines einschlägigen Beschäftigungsverhältnisses (HEP B)
(Vollzeitform mit integriertem Berufspraktikum, sog. berufsbegleitende Form):
dreijährige Ausbildung mit i.d.R. 18 Unterrichtsstunden
an 2 Schultagen pro Woche
und einem Beschäftigungsverhältnis
in einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Umfang von mindestens 19,25 Std. (für
die Dauer der Ausbildung).
Die Schultage für die Unterstufe
(HEP B U) im Schuljahr 2009/10 sind der
Dienstag und der Mittwoch.
Die
Schultage für die Unterstufe (HEP B U) im Schuljahr 2010/11 sind
voraussichtlich der Mittwoch und der Donnerstag.
Aufnahmevoraussetzungen: Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Heilerziehungspflege
sind erforderlich:
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der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife),
-
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
(z.B. als Kinderpfleger/in oder Sozialhelfer/in)
oder
eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren
oder
das Bestehen der Prüfung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse im Berufsfeld Gesundheit und Soziales
(z.B. HBFS O oder FOS 12; volle FHR erwünscht),
-
ein erweitertes Führungszeugnis.
-
zusätzlich für HEP B: ein Nachweis über ein einschlägiges Beschäftigungsverhältnis von
mindestens 19,25 Wochenstunden (für die Dauer der Ausbildung).
Bei Bewerber/innen mit Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder einer nicht im Berufsfeld Gesundheit und Soziales
erworbenen vollen Fachhochschulreife) müssen berufliche Tätigkeiten (z. B. Praktika) im sozialen Bereich nachgewiesen werden:
Hier sind Einzelfallentscheidungen vorgesehen.
Wenn Sie Fragen
zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen
haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Schulleitung:
Anmeldung im
Sekretariat unter der Rufnummer 02541/941710 oder 941722.
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Stundentafel (Stand 01.10.2011):
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Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: |
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Deutsch /
Kommunikation,
-
Politik /
Gesellschaftslehre
-
Religionslehre,
-
Englisch,
-
Theorie
und Praxis der Heilerziehung,
-
Gesundheit
/ Pflege,
-
Psychiatrie,
-
Organisation / Recht / Verwaltung;
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Heilerziehungspflegerische
Schwerpunkte: |
-
Kreativ-musischer Bereich
(Musik /
Rhythmik, Werken / Gestalten, Spiel)
-
Sprachlich-kommunikativer Bereich
(Sprachförderung, Gesprächsführung, Basale Stimulation / Kommunikation)
-
Gesundheits-bewegungsorientierter Bereich
(Psychomotorik, Hauswirtschaft)
-
Organisatorisch-technologischer Bereich
(Organisation / Technologie)
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Projektarbeit
zum Erwerb
der Fachhochschulreife zusätzlich:
-
Mathematik
-
Englisch (FHR).
Praxis
in Einrichtungen der Behindertenhilfe:
16 Wochen
im 1. und 2. Ausbildungsjahr in der Vollzeitform (sog. Schulform,
HEP S),
davon sind 8 Wochen in Praxisfeldern mit pflegerischen Schwerpunkten
abzuleisten. |
Abschluss:
Das Fachschulexamen besteht aus einem theoretischen
(schriftlichen und ggf. mündlichen) Prüfungsteil am Ende des vorwiegend
theoretischen Ausbildungsabschnittes und einem praktischen Prüfungsteil (in Form
eines Kolloquiums) am Ende des Berufspraktikums.
Wird das Berufspraktikum in den schulischen Teil integriert
(Vollzeitform mit integriertem Berufspraktikum), finden die schriftliche und
ggf. mündliche Prüfung im letzten Halbjahr und das Kolloquium am Ende der
Ausbildung statt.
Berechtigung:
Absolventen/innen der Fachschule für Sozialwesen in der
Fachrichtung Heilerziehungspflege
erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter
Heilerziehungspfleger“ bzw. „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ zu
führen.
Die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife kann während der
Ausbildung in der HEP S (sog. Schulform) erworben werden. In der sog.
berufsbegleitenden Form (HEP B) ist ein Erwerb der Fachhochschulreife nicht
möglich.
Kosten während der
Ausbildung:
Schulgeld wird nicht erhoben.
Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil an
Lernmitteln können Kosten anfallen, z.B.
für Unterrichtslektüren,
für im Unterricht zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z.B. Kopien), für die
praktische Ausbildung, für Exkursionen und Klassenfahrten, für Tage religiöser
Orientierung usw.
Über Möglichkeiten einer Ausbildungsförderung (z.B. BAFÖG)
informieren Sie sich bitte bei den hierfür zuständigen Stellen.
Fahrtkosten:
neue Regelung ab dem Schuljahr 2010/11 Ab dem Schuljahr 2010/11 werden
im Bildungsgang "Fachschule für Heilerziehungspflege. Schulform" (HEP
S)
Fahrtkosten nach den geltenden Regelungen erstattet.
Bewerbung:
Wenn Sie sich für diesen Bildungsgang interessieren, vereinbaren Sie bitte ab
dem 07. November 2011 (nach den Herbstferien)
mit dem Sekretariat (02541/941710) einen Gesprächstermin.
Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit:
das mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte
Formular für
die Bewerbung
-
2
aktuelle Lichtbilder
-
einen
lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit vollständiger Adresse, Telefonnummer,
Konfession und (schulischem und beruflichem) Werdegang
-
eine Kopie des letzten
Halbjahreszeugnisses
-
einen Nachweis Ihrer Religions- bzw.
Konfessionszugehörigkeit, z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch (Taufe).
Bringen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls
folgende Nachweise mit:
Achtung:
Zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme
in die
HEP B ist ein Nachweis über ein einschlägiges Beschäftigungsverhältnis
von
mindestens 19,25 Wochenstunden (für die Dauer der Ausbildung).
Dieser Nachweis muss schnellstmöglich nach dem
vereinbarten Termin erbracht werden und ist eine zwingende
Voraussetzung für die Zusage des Schulplatzes!
Für die Aufnahme sind zusätzlich erforderlich:
(Vorlage nach
Erhalt der Zusage bis spätestens 06.07.2012)
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eine
beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses über den
Schulabschluss
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eine
beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses der zuletzt
besuchten Schule (falls abweichend).
-
ein
erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz (als Original oder als beglaubigte
Kopie).
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Weitere
Informationen hierzu finden Sie in unseren
Hinweisen zur Bewerbung
um einen Schulplatz an der Liebfrauenschule.
Über die Aufnahme / Zu- oder Absage werden Sie frühzeitig informiert.
Ulrich
Pischke - Schulleiter -
© Liebfrauenschule Coesfeld,
G. Emmerich
Letzte Überarbeitung:
16.03.2012
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Interesse an diesem
Bildungsgang nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.
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