Zweijähriger Bildungsgang
Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen

 

(BF SH)

 

Staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/-in

und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

 

 

Ansprechpartnerin für diesen Bildungsgang ist Frau Pennekamp.

 

 

Aufgabe und Ziel Aufnahmevoraussetzungen
Stundentafel Abschluss Kosten Bewerbung

 

 

Aufgabe und Ziel:

 

Der Bildungsgang, der zum Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/-in“ führt und den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ermöglicht, dauert zwei Jahre in Vollzeitform. 

 

Die Ausbildung qualifiziert die Schüler/innen für eine unterstützende Tätigkeit in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Sozialstationen, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen usw.

 

 

Aufnahmevoraussetzungen:

 

In den zweijährigen Bildungsgang „Staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/-in und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)“ werden Bewerber/-innen aufgenommen, die mindestens den Hauptschul-abschluss erworben haben.
 

 

 

Stundentafel (Stand: 01.10.2011):

1. Berufsbezogener Lernbereich:

  • Fächer des fachlichen Schwerpunkts:
    Sozialpädagogik,

    Praxis Sozialpädagogik,

    Ernährung und Hauswirtschaft,

    Praxis hauswirtschaftliche Versorgung,

    Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung

     

  • Mathematik,

  • Englisch.

2. Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch / Kommunikation,

  • Religionslehre,

  • Sport / Gesundheitsförderung, 

  • Politik/Gesellschaftslehre.

3. Differenzierungsbereich:

  • nach Möglichkeiten der Schule.

4. Praktika:

 

Es finden insgesamt 16 Wochen außerschulische Praktika in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens statt

(z.B. in Kinder- und Jugendeinrichtungen; nur bedingt in der Alten- und Krankenpflege und in Behinderteneinrichtungen).

 

 

Abschluss und Berechtigung:

 

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Diese besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten und kann gegebenenfalls durch mündliche Prüfungen ergänzt werden

 

Wer die Prüfung bestanden hat, erwirbt den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialhelferin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialhelfer".

 

Eine Differenzierung in den Fächern Englisch und Mathematik jeweils in einen Grundkurs und einen Fachoberschulreifekurs (FOR-Kurs) nach dem ersten Schulhalbjahr ist möglich.
 

Mit der Zulassung zur Berufsabschlussprüfung wird entweder der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.  

Der mittlere Schulabschluss wird erworben, wenn die entsprechenden FOR-Kurse in Englisch und Mathematik gewählt worden sind und wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen oder in nur einem Fach mangelhafte Leistungen erzielt worden sind.

 

Ein Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) bereits mit der Versetzung in das zweite Jahr der Ausbildung ist nicht möglich.

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges und dem Erlangen des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind Voraussetzungen für den Besuch anderer Bildungsgänge (z.B. Ausbildung zum/zur Erzieher/in, zum/zur Heilerziehungspfleger/in) erfüllt.

Des Weiteren wird der Zugang zu Berufen ermöglicht, die eine berufliche Vorbildung und / oder die

Fachoberschulreife voraussetzen, z.B. Kranken- und Altenpflege.

 

 

Kosten während der Ausbildung:

 

Schulgeld wird nicht erhoben.

Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen erstattet.

 

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil an Lernmitteln können Kosten anfallen, z.B. für Unterrichtslektüren, für im Unterricht zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z.B. Kopien), für die praktische Ausbildung (z.B. Kochgeld), für Exkursionen und Klassenfahrten, für Tage religiöser Orientierung (TRO) usw.

 

 

Fahrtkosten:

 

Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen erstattet.

 

 

Bewerbung:

 

Wenn Sie sich für diesen Bildungsgang interessieren, vereinbaren Sie bitte ab dem 07. November 2011 (nach den Herbstferien) mit dem Sekretariat (02541/941710) einen Gesprächstermin.

 

 

Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit:

  • das mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Formular für die Bewerbung

  • 2 aktuelle Lichtbilder

  • einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit vollständiger Adresse, Telefonnummer,
    Konfession und (schulischem und beruflichem) Werdegang

  • eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses

  • einen Nachweis Ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit,
    z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch (Taufe).

Bringen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls folgende Nachweise mit:

  • einer Berufsausbildung

  • von Praktika / Wehrdienst / Zivildienst

  • von Zeiten der Berufstätigkeit

  • von Erziehungszeiten.

Für die Aufnahme sind zusätzlich erforderlich:

(Vorlage nach Erhalt der Zusage bis spätestens 06.07.2012)

  • eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses über den Schulabschluss

  • eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten Schule (falls abweichend)

  • eine Bescheinigung über einen Kurs "Erste Hilfe".

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren
Hinweisen zur Bewerbung um einen Schulplatz an der Liebfrauenschule.

 

Über die Aufnahme / Zu- oder Absage werden Sie frühzeitig informiert.

 

 

Ulrich Pischke
- Schulleiter - 

 

Informationen zur Ausbildung "Sozialhelfer/-in"

 

© Liebfrauenschule Coesfeld, G. Emmerich

Letzte Überarbeitung: 16.10.2011

Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Interesse an diesem Bildungsgang nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.