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Ansprechpartnerin für diesen Bildungsgang ist Frau
Pennekamp.
Aufgabe
und Ziel Aufnahmevoraussetzungen
Stundentafel Abschluss
Kosten
Bewerbung
Aufgabe und Ziel:
Der Bildungsgang, der zum Berufsabschluss „Staatlich
geprüfte/r Sozialhelfer/-in“ führt
und den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ermöglicht,
dauert zwei Jahre in Vollzeitform.
Die Ausbildung qualifiziert die Schüler/innen für eine
unterstützende Tätigkeit in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen,
Sozialstationen, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen usw.
Aufnahmevoraussetzungen:
In den zweijährigen Bildungsgang „Staatlich geprüfte/r
Sozialhelfer/-in und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)“ werden
Bewerber/-innen aufgenommen, die mindestens den Hauptschul-abschluss erworben
haben.
Stundentafel (Stand:
01.10.2011):
1. Berufsbezogener Lernbereich:
-
Fächer des
fachlichen Schwerpunkts:
Sozialpädagogik,
Praxis Sozialpädagogik,
Ernährung und
Hauswirtschaft,
Praxis
hauswirtschaftliche Versorgung,
Theorie und Praxis
der Gesundheitsförderung
Mathematik,
Englisch.
2. Berufsübergreifender Lernbereich:
3.
Differenzierungsbereich:
4. Praktika:
Es finden insgesamt 16 Wochen außerschulische Praktika in Einrichtungen des
Sozial- und Gesundheitswesens statt
(z.B. in Kinder- und Jugendeinrichtungen; nur bedingt in der
Alten- und Krankenpflege und in Behinderteneinrichtungen).
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Abschluss und Berechtigung:
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen
Abschlussprüfung. Diese besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten und kann
gegebenenfalls durch mündliche Prüfungen ergänzt werden
Wer die Prüfung bestanden hat, erwirbt den Berufsabschluss
„Staatlich geprüfte Sozialhelferin" bzw. "Staatlich geprüfter
Sozialhelfer".
Eine Differenzierung in den Fächern Englisch und
Mathematik jeweils in einen Grundkurs und einen Fachoberschulreifekurs (FOR-Kurs) nach dem ersten Schulhalbjahr ist möglich.
Mit der Zulassung zur
Berufsabschlussprüfung wird entweder der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder
der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.
Der mittlere Schulabschluss
wird erworben, wenn die entsprechenden FOR-Kurse in Englisch und Mathematik
gewählt worden sind und wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen
oder in nur einem Fach mangelhafte Leistungen erzielt worden sind.
Ein Erwerb des mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife) bereits mit der Versetzung in das zweite Jahr der
Ausbildung ist nicht möglich.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges und dem Erlangen
des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind Voraussetzungen für den Besuch anderer
Bildungsgänge (z.B. Ausbildung zum/zur Erzieher/in, zum/zur
Heilerziehungspfleger/in) erfüllt.
Des Weiteren wird der Zugang zu Berufen ermöglicht, die
eine berufliche Vorbildung und / oder die
Fachoberschulreife voraussetzen, z.B. Kranken- und
Altenpflege.
Kosten während der
Ausbildung:
Schulgeld wird nicht erhoben.
Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen
erstattet.
Neben dem gesetzlich
vorgeschriebenen Eigenanteil an Lernmitteln können Kosten anfallen, z.B. für
Unterrichtslektüren, für
im Unterricht zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z.B. Kopien), für die
praktische Ausbildung (z.B. Kochgeld), für Exkursionen und Klassenfahrten, für
Tage religiöser Orientierung (TRO) usw.
Fahrtkosten:
Fahrtkosten werden nach den geltenden Regelungen
erstattet.
Bewerbung:
Wenn Sie sich für diesen Bildungsgang interessieren, vereinbaren Sie bitte ab
dem 07. November 2011 (nach den Herbstferien)
mit dem Sekretariat (02541/941710) einen Gesprächstermin.
Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit:
das mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Formular für
die Bewerbung
-
2
aktuelle Lichtbilder
-
einen
lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit vollständiger Adresse, Telefonnummer,
Konfession und (schulischem und beruflichem) Werdegang
-
eine Kopie des letzten
Halbjahreszeugnisses
-
einen Nachweis Ihrer Religions- bzw.
Konfessionszugehörigkeit, z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch (Taufe).
Bringen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls
folgende Nachweise mit:
Für die Aufnahme sind zusätzlich erforderlich:
(Vorlage nach
Erhalt der Zusage bis spätestens 06.07.2012)
-
eine
beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses über den
Schulabschluss
-
eine
beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses der zuletzt
besuchten Schule (falls abweichend)
-
eine Bescheinigung über einen Kurs "Erste Hilfe".
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Weitere
Informationen hierzu finden Sie in unseren
Hinweisen zur Bewerbung
um einen Schulplatz an der Liebfrauenschule.
Über die Aufnahme / Zu- oder Absage werden Sie frühzeitig informiert.
Ulrich
Pischke - Schulleiter -
© Liebfrauenschule Coesfeld,
G. Emmerich
Letzte Überarbeitung:
16.10.2011
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Interesse an diesem
Bildungsgang nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.
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